Terms and Conditions

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PURAX INTERNATIONAL GMBH, Kürsinger Straße 7, 5020 Salzburg, nachstehend PURAX INTERNATIONAL GMBH genannt, Stand 01.01.2010.

Für alle Lieferungen und Leistungen von PURAX INTERNATIONAL GMBH, sowie für Zahlungen an diese, gelten ausschließlich nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit der Abnahme der Leistung / Ware anerkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen unter Ausschluss der eigenen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch PURAX INTERNATIONAL GMBH

1. Vertragsabschluß

1.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Prospekt- und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheit-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren enthalten nur annähernde Angaben und sind unverbindlich.

1.2. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von PURAX INTERNATIONAL GMBH schriftlich bestätigt worden ist. Zusagen oder Nebenabreden von Mitarbeitern von PURAX INTERNATIONAL GMBH sowie mündliche, fernmündliche oder telekommunikatorische Ergänzungen und Abänderung jedweder Art sind stets nur dann gültig, wenn sie von PURAX INTERNATIONAL GMBH schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Die PURAX INTERNATIONAL GMBH behält sich Änderungen aus wichtigen Gründen vor.

1.4. Verträge kommen erst durch die Bestellung von Seiten des Auftraggebers und der übereinstimmenden Auftragsbestätigung von PURAX INTERNATIONAL GMBH bzw. durch die Lieferung von PURAX INTERNATIONAL GMBH zustande. Mit Erscheinen neuer Preislisten oder Abänderung bestehender Preise verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

2. Rücktrittsrecht

Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF können gemäß § 5d binnen einer Frist von 7 Tagen ab der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen beginnt die siebentägige Frist mit Vertragsabschluss zu laufen. Dem Auftragsgeber steht kein Rücktrittsrecht zu: Bei angebrauchten oder verbrauchten Produkten; bei Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt; bei Waren die nachKundenspezifikation angefertigt wurden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, bei Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen die nicht mit einem Fernabsatz geschlossenen Vertrag zustande gekommen sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind sowie Produkte die vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegenZurückstellung der vom Auftraggeber erhaltenen Ware(n) statt. Bei Rücktritt hat der Auftraggeber der PURAX INTERNATIONAL GMBH ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Des Weiteren dürfen dem Auftraggeber von PURAX INTERNATIONAL GMBH die Kosten derRücksendung auferlegt werden.

3. Preis- und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

3.1. Sämtliche angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer, jedoch inklusive handelsüblicher Standardverpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder anders angegeben.

3.2. Zahlungen sind, wenn nicht anders von PURAX INTERNATIONAL GMBH angegeben, bar oder mit Vorkasse, ohne Abzug, spesen- und gebührenfrei und sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Mit welchen Forderungen oder Forderungsstellen Zahlungen des Auftraggebers zu verrechnen sind, bleibt PURAX INTERNATIONAL GMBH vorbehalten

3.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnet PURAX INTERNATIONAL GMBH ohne dass es besonderer Inverzugssetzung bedürfte, 12% Prozent Verzugszinsen zuzüglich der Kosten der Mahnung. Weitere Verzugsfolgen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

3.4. Die Zurückhaltung von Zahlung bzw. Aufrechnung von durch PURAX INTERNATIONAL GMBH bestrittenen Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

3.5. PURAX INTERNATIONAL GMBH ist berechtigt, mit Forderungen, die ihr gegen den Besteller zustehen gegen die Forderungen des Bestellers aufzurechnen.

3.6. Bei Bezahlung mittels Kreditkarten ist PURAX INTERNATIONAL GMBH berechtigt, Disagio an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

4. Vertragserfüllung, Lieferzeit, Teillieferung

4.1. Sämtliche von PURAX INTERNATIONAL GMBH angegebenen Lieferzeiten sind Cirkazeiten. Sie beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Frist beginnt jedoch keinesfalls vor Erbringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben bzw. einer von ihm zu leistenden Anzahlung zu laufen. Sofern PURAX INTERNATIONAL GMBH durch Sondervereinbarung zum Versand verpflichtet ist, ist die Lieferfrist gewahrt, wenn der Liefergegenstand rechtzeitig versandt wurde, bzw. dem Frachtführer noch vor deren Ablauf übergeben wurde

4.2. Die Fristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb der Einflusssphäre von PURAX INTERNATIONAL GMBH liegende Hindernisse, welcher Art auch immer, (Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Bauteile) soweit diese Hindernisse für die Fristüberschreitung ursächlich sind, entsprechend verlängert.

4.3. PURAX INTERNATIONAL GMBH ist zur Teillieferung und zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.

4.4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

4.5. Ein eventuell vereinbarter Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, Versandart und Versandweg bleiben PURAX INTERNATIONAL GMBH unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Eine Transportversicherung schließt PURAX INTERNATIONAL GMBH nur im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers ab.

4.6. Verzögert sich ein eventuell vereinbarter Versand aus einem Grund, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, ist PURAX INTERNATIONAL GMBH berechtigt eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu bestimmen nach deren verstreichen sie nach eigener Wahl entweder über den Liefergegenstand anderweitig verfügen kann oder den Auftraggeber innerhalb angemessener, verlängerter Frist beliefern kann oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Im Letzteren Fall ist PURAX INTERNATIONAL GMBH berechtigt, ohne besonderen Nachweis 10% des Lieferentgelts als Entschädigung zu begehren; durch Nachweis kann PURAX INTERNATIONAL GMBH auch den Ersatz des weitergehenden Schadens geltend machen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. PURAX INTERNATIONAL GMBH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die PURAX INTERNATIONAL GMBH aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den Auftraggeber zustehen, das Eigentum am Liefergegenstand vor.

5.2. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen und sonstige Rechte aus einer eventuellen Weiterveräußerung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften am Liefergegenstand schon jetzt an PURAX INTERNATIONAL GMBH ab, selbst wenn der Liefergegenstand zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist.

5.3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, ist PURAX INTERNATIONAL GMBH berechtigt den Liefergegenstand jederzeit unter Aufrechterhaltung des Vertrags zurück zu nehmen und den Gebrauch zu untersagen. PURAX INTERNATIONAL GMBH ist ferner berechtigt den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu veräußern. Der Erlös wird nach Abzug einer Manipulationsgebühr von 10 % des erzielten Erlöses auf die offenen Forderungen von PURAX INTERNATIONAL GMBH gegenüber dem Auftraggeber angerechnet. An Stelle der Rücknahme der Ware kann PURAX INTERNATIONAL GMBH alle aushaftenden Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig stellen.

5.4. Sofern PURAX INTERNATIONAL GMBH vom Vertrag zurücktritt hat der Auftraggeber ein monatliches Entgelt von 10% vom Neuwert des Liefergegenstandes ab dem Gefahrenübergang bis zur Zurückstellung zu entrichten. Übersteigt die Wertminderung das Benutzungsentgelt, hat der Auftraggeber auch den Mehrbetrag zu vergüten.

6. Verzug, Gewährleistung, Schadenersatz

Bei Verletzung von PURAX INTERNATIONAL GMBH übernommenen Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber ausschließlich folgende Ansprüche zu:

6.1. Bei Überschreitung der vereinbarten oder nach den obigen Punkten verlängerten Lieferungsfrist von mehr als zehn Wochen ist der Auftraggeber berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind außer bei grobem Verschulden ausgeschlossen.

6.2. Die Haftung von PURAX INTERNATIONAL GMBH ist der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, über welche PURAX INTERNATIONAL GMBH nach Aufforderung Auskunft gibt. Weitergehende Rechte und Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3. Liefergegenstände bzw. erbrachte Leistungen sind von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches unverzüglich zu untersuchen und Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden ab Ablieferung der Ware bzw. Abschluss der Leistung, bei verborgenen Mängel hingegen binnen 48 Stunden ab deren Entdeckung unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheines zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt. In der Mängelrüge ist auszuführen, welche Liefergegenstände von den Mängeln betroffen sind, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben. Die durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachten Kosten sind der PURAX INTERNATIONAL GMBH zu ersetzen.

6.4. PURAX INTERNATIONAL GMBH haftet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang in Folge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache auftreten.

6.5. Sämtlichen Nichtkaufleuten gegenüber leistet PURAX INTERNATIONAL GMBH nur im Ausmaß der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Diesbezüglich ist es erforderlich, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, dass die defekte oder unbrauchbare Ware an die PURAX INTERNATIONAL GMBH inklusive Rechnungskopie und genauer Fehlerbeschreibung retourniert wird. Der Vertragspartner ist vor der Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, PURAX INTERNATIONAL GMBH die Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl von PURAX INTERNATIONAL GMBH entweder beim Käufer oder in den Geschäftsräumlichkeiten von PURAX INTERNATIONAL GMBH. Für Konsumenten gelten die §§ 8ff KSchG. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, wird die PURAX INTERNATIONAL GMBH von der Gewährleistung frei.

6.6. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für: a) Schäden, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstanden sind, b) Schäden, die durch Nichtbefolgung von Gebrauchsanweisung durch den Auftraggeber entstanden sind c) Bei Eingriffen in die Vertragswaren von nicht berechtigten Dritten oder von diesen vorgenommenen Änderungen d) Verwendung von Produkten die nicht dem vorgeschriebenen Einsatzzweck von PURAX INTERNATIONAL GMBH entsprechen e) Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden f) für gebrauchte Gegenstände g) Schäden, die von PURAX INTERNATIONAL GMBH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden h) Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, trägt PURAX INTERNATIONAL GMBH lediglich jene Kosten der Mängelbeseitigung, die im Inland angefallen wären i) sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab der Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens

7. Vertraulichkeit und Pflichten

7.1. Die Vertragsparteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. PURAX INTERNATIONAL GMBH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen Personen bezogenen Daten die Bestimmung des Datenschutzgesetzes beachten.

7.2. PURAX INTERNATIONAL GMBH wird nach Maßgabe personenbezogene Stammdaten des Kunden speichern. Zu diesen gehören insbesondere akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer, Branche, Berufsbezeichung, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

8. Anfechtung

Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums oder sonstiger verzichtbarer Willensmängel ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schlussbestimmungen

9.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche zu ersetzen.

9.2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UNCITRAL Kaufrechts an zu wenden.

9.3. Ausschließlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.